Alter­na­tive Streit­bei­le­gung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Zur Teil­nahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle sind wir nicht ver­pflich­tet und nicht bereit.